Zuwanderungsrecht
- Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn ich von Sozialhilfe abhängig bin?
- Nach dem Studium möchte ich in Deutschland bleiben, was muss ich tun?
- Mein Ehepartner droht mir, mich in mein Heimatland zurückzuschicken – darf er das?
Für Migrantinnen und ihre Familien ohne deutsche Staatsbürgerschaft regelt das Zuwanderungsgesetz den Aufenthalt in Deutschland. Besondere rechtliche Regelungen für Migrantinnen gibt es z.B. hinsichtlich der Berufstätigkeit und der Möglichkeit, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Heiratsmigrantinnen erlangen erst nach zwei Jahren Ehe einen eigenständigen – d.h. vom Ehemann unabhängigen – Aufenthalt in Deutschland.
Wenn Sie sich unsicher hinsichtlich Ihrer eigenen rechtlichen Lage sind und Klarheit möchten, können Sie in einem Beratungsgepräch – evt. in Ihrer Muttersprache - die nötigen Informationen erhalten.

