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Schwangerschaftskonflikt

Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen:

  • Aufklärung über mögliche Verfahren und Abläufe
  • Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch
  • Mögliche Kosten und Adressen
  • Vertrauliche Geburt und Adoption

Die Schwangerschaftskonfliktberatung richtet sich an alle Frauen, unabhängig von Herkunft oder Nationalität welche die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches erwägen.

Als staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstelle stellen wir Ihnen eine Beratungsbescheinigung gemäß § 7 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes bzw. § 219 Abs. 2 StGB aus. Diese benötigt der Arzt/ die Ärztin, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können.

Unsere Beratung ist ergebnisoffen sowie kostenfrei und bietet Ihnen den Rahmen, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. Wir versuchen mit Ihnen Wege zur Bewältigung der Situation zu finden und über die Auswirkungen dieser Entscheidung auf Ihr weiteres Leben nachzudenken. Unabhängig davon, wie Ihre Entscheidung ausfällt, begleiten wir Sie auf Wunsch auch gerne danach weiter.

Selbstverständlich können Sie allein kommen oder eine Begleitperson zur Beratung mitbringen.

Die Beratung ist vertraulich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Die Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht.

Beratungsbescheinigung nur bei anerkannten Stellen

Staatlich anerkannte Beratungsstellen bescheinigen die Schwangerschaftskonfliktberatung nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese Bescheinigung darf nach erfolgter Beratung nicht verweigert werden.

Beratungsbescheinigungen nach §219 StGB werden in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis ausschließlich durch folgende Institutionen ausgestellt: Diakonisches Werk, donum vitae, pro familia, und unser Internationales Frauen- und Familienzentrum.

Weitere (externe) Infos sowie Hilfsangebote zum Thema finden Sie in unserem Bereich „Downloads & Links” unter „Schwangerschaftskonflikt“.